THEME CSS FILE IS NOT WRITEABLETHEME JS FILE IS NOT WRITEABLE Kanzlei BPM legal | Rechtsanwälte München
BPM Rechtsanwälte München - Kanzlei

Kanzlei

BPM legal ist eine Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf der Beratung und Vertretung in den Bereichen IP (Intellectual Property) und IT (Informationstechnologie). Die Kernkompetenzen der Anwälte liegen allgemein im Internet- bzw. E-Commerce-Recht, speziell im Markenrecht, Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und beim Datenschutz. Wegen des Branchen- und Themenschwerpunktes Internet und der langjährigen Erfahrung in den Kern-Rechtsgebieten können Unternehmen jeder Größe kompetent beraten werden. Zu den Mandanten von BPM legal zählen neben zahlreichen Unternehmen der neuen Medien (Internet, Mobile, Kommunikation, Information) auch Fernsehproduktionsgesellschaften, DAX-Unternehmen und die öffentliche Hand.



Die Beratung von BPM legal zeichnet sich durch ein hohes Verständnis der besonderen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Zielgruppe aus. Neben der allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit verstehen wir, dass unsere Mandanten vor allem auf Kommunikation angewiesen sind. Deshalb kooperieren wir mit zahlreichen externen Dienstleistern, wie Online-Marketing-Agenturen (SEO und SEM), Internet-Service-Providern (ISP) oder Domain-Registraren. Damit wird sichergestellt, dass die für jeden Einzelfall relevanten - technischen und wirtschaftlichen - Aspekte ausreichende Berücksichtigung finden. Das Ergebnis unserer Tätigkeit sind wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösungen und nicht lediglich gewonnene Prozesse.



Christos Paloubis

Christos Paloubis

Rechtsanwalt

Christos Paloubis, Jahrgang 1970, hat Jura in München und Rom studiert. Sein Referendariat hat er in München und New York absolviert. Er ist seit 2000 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.


Bereits während des Studiums hat sich Christos Paloubis mit dem damals neuen Medium Internet und mit den damit verbundenen Rechtsfragen beschäftigt. Als Student organisierte er bereits 1997 Seminare zum Thema Internetrecht für die Online-Anbietervereinigung e.V. (ehemals BTX-Anbietervereinigung). Im Referendariat konnte er seine Kenntnisse in New York bei iName.com, Inc. vertiefen, wo er vor allem Fragen des Domainrechts behandelte.


Im Anschluss an sein zweites Staatsexamen wurde Christos Paloubis Geschäftsführer der Online-Anbietervereinigung. Später arbeitete er als General Counsel bei der Münchner Interway AG und bei uboot.com in der Schweiz. Gleichzeitig war Christos Paloubis seit 2000 als selbständiger Anwalt tätig; zunächst bei Willfort Rechtsanwälte in München, seit 2008 unter eigenem Namen.


Sowohl bei seinen Tätigkeiten für Unternehmen wie auch in seiner anwaltlichen Tätigkeit lag ein Fokus immer auf sämtlichen Rechtsfragen der neuen Medien, insbesondere Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikations- und Datenschutzrecht. In verschiedenen Positionen begleitete er mehrfach die Gründung und den Aufbau junger Internetunternehmen, z.B. als Vorstand der POLIXEA AG von 2006 bis 2008.


Christos Paloubis unterrichtet als Lehrbeauftragter am SDI München (www.sdi-muenchen.de/) und betreibt das Blog Internetrecht München (www.internetrecht-muenchen.com).


Er spricht Griechisch, Englisch, Französisch und Italienisch.



Peter Müller

Peter Müller

Rechtsanwalt - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Peter Müller, Jahrgang 1973, hat Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und beide juristischen Staatsexamen und das Referendariat in München absolviert. Er ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und hat 2010 den Titel “Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz” verliehen bekommen. Seit 2013 ist Peter Müller Qualified Domain Dispute Resolution Panelist beim National Arbitration Forum (NAF) (UDRP, URS, PDDRP, RRDRP, SDRP, REDRP) und seit 2016 Domain Name Panelist beim Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) (UDRP, URS, PDDRP, TDRP) und beim Czech Arbitration Court (CAC) (UDRP). Er ist außerdem Mitglied der Policy Development Process Working Group der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN).


Seit Beginn seiner Tätigkeit ist Peter Müller vornehmlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes mit besonderem Fokus auf Domainnamen und Sachverhalte mit Internetbezug tätig. Er berät und vertritt Mandanten jeglicher Größe, darunter DAX-Unternehmen und die öffentliche Hand. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, unter anderem nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), dem Uniform Rapid Suspension System (URS) und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 (ADR-Verfahren für “.eu”).


Peter Müller ist Mitglied des Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR) und der AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im Deutschen Anwaltverein. Er unterhält seit vielen Jahren ein Weblog mit Schwerpunkt im Domainrecht (www.muepe.de) und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu diesem Thema. Darüber hinaus hat er an der ersten Auflage des "Handbuch des Domainrechts" mitgewirkt und ist seit 2014 Co-Autor des Länderbeitrags "Deutschland" in "Getting the Deal Through – Domains & Domain Names".



Felix Gebhard

Felix Gebhard

Rechtsanwalt und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV SÜD)

Felix Gebhard, Jahrgang 1982, hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und der Universidad de León in Spanien studiert. Sein Referendariat hat er in München und Washington, D.C. absolviert. Er ist seit 2013 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.


Bereits während des Studiums lag sein Schwerpunkt auf den Bereichen Wettbewerbsrecht, geistiges Eigentum und Medienrecht. Im Rahmen des Referendariats war er bei BPM legal tätig und beschäftigte sich mit Fragestellungen des Onlinerechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Bei der Wirtschaftskanzlei Berliner, Corcoran & Rowe LLP in Washington, D.C. verschaffte er sich Einblicke ins US-amerikanische Recht, insbesondere in den Bereichen Intellectual Property und Gesellschaftsrecht.


Felix Gebhard ist seit Mai 2013 als Associate bei BPM legal. Seit Oktober 2017 ist er zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV SÜD). Er unterrichtet und referiert regelmäßig zum Thema Datenschutz.



David Horvath

Rechtsanwalt

David Horvath, Jahrgang 1987, hat Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg studiert. Der Schwerpunkt seines Studiums lag im Bereich des geistigen Eigentums, gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts. Er ist seit 2018 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.


Das Referendariat absolvierte David Horvath in Augsburg und München, unter anderem in der Kanzlei BPM legal. Während dieser Zeit sammelte er erste praktische Erfahrungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und IT Recht.


David Horvath ist seit Oktober 2018 Associate bei BPM legal.