EU-MARKE ANMELDENMARKENSCHUTZ IN GANZ EUROPA

Falls Sie in Betracht ziehen, den Namen Ihrer Produkte oder Dienstleistungen schützen zu lassen, stellt sich unter anderem die Frage, in welchen Ländern Sie Markenschutz benötigen. Dabei sollte nicht nur der räumliche Umfang der gegenwärtigen Tätigkeit abgedeckt sondern auch die potentielle Expansion der nächsten Jahre berücksichtigt werden. Neben einer nationalen Markenanmeldung in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kommt für europäische Anbieter immer auch die Anmeldung einer EU-Marke mit Markenschutz in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern) in Betracht. Die Markenanmeldung wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien) eingereicht.

Markenanmeldeverfahren

Das Markenanmeldeverfahren vor dem EUIPO ist vergleichsweise einfach, da der Markenschutz online beantragt werden kann. Nach Eingang der Anmeldung beim Amt und Zahlung der Anmeldegebühren prüft das Amt die Markenanmeldung zunächst in formeller Hinsicht, unter anderem ob das Verzeichnis der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen in der angemeldeten Form eingetragen werden kann und ob das angemeldete Zeichen grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich ist (beschreibende Zeichen können beispielsweise nicht eingetragen werden). Danach wird die Marke zu Widerspruchszwecken veröffentlicht. Anders als beim Verfahren vor den DPMA beginnt die 3monatige Widerspruchsfrist, während der Dritte der Eintragung der Marke auf Grund älterer Rechte widersprechen können, umgehend nach Veröffentlichung der Markenanmeldung und nicht erst nach Veröffentlichung der Markeneintragung, so dass die durchschnittliche Dauer bis zur Eintragung der Marke länger ist.

Markenschutz in EuropaKosten

Ein großer Vorteil der der EU-Marke sind deren vergleichsweise geringen Kosten, verglichen mit der Anmeldung einer nationalen Marke in jedem EU-Mitgliedsland. Die Amtsgebühren für die Anmeldung einer EU-Marke belaufen sich bei einer Anmeldung in einer Waren- oder Dienstleistungsklasse auf € 850. Für die zweite Klasse werden zusätzliche Amtsgebühren von € 50,00 und für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse € 150,00 erhoben.

Nachteile der EU-Marke

Ein großer Nachteil der EU-Marke korrespondiert mit derem größtem Vorteil: dem räumlichen Geltungsbereich. Durch die Wirkung in sämtlichen EU-Mitgliedsländern besteht auch die Möglichkeit, durch die Anmeldung der Marke ältere Rechte Dritter in sämtlichen Ländern zu verletzen. Das Risiko, dass der Eintragung oder Benutzung der Marke widersprochen wird, ist damit ungleich höher als bei einer Deutschen Marke.

Darüber hinaus deckt sich der Schutzbereich der europäischen Gemeinschaftsmarke nicht mit dem Territorium Europas. Länder wie die Schweiz oder Norwegen sind vom Markenschutz der EU-Marke nicht umfasst. Falls Ihr Geschäftsbetrieb daher auf den deutschsprachigen Raum (DACH) abzielt, kann es unter Umständen günstiger und auch weniger riskant sein, eine Deutsche Marke anzumelden und den Markenschutz im Nachgang im Wege einer sog. Internationalen Registrierung auf die weiteren benötigten Länder zu erstrecken.