THEME CSS FILE IS NOT WRITEABLETHEME JS FILE IS NOT WRITEABLE Neue Widerrufsbelehrung 2014 – Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Online-Handel zum 13.06.2014 BPM legal | Rechtsanwälte München
BPM Rechtsanwälte München - Neue Widerrufsbelehrung 2014 - Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Online-Handel zum 13.06.2014

Wir beraten Sie gerne

T // +49 89 211 11 - 890

M // info@bpm-legal.de

Zum Kontaktformular

Neue Widerrufsbelehrung 2014 - Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Online-Handel zum 13.06.2014

BPM legal unterstützt Online-Händler bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Am 13.06.2014 wird die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Deutschland umgesetzt. Die neue VRRL bringt grundlegende Änderungen im E-Commerce-Recht. Hierdurch werden auf jeden Fall Anpassungen der AGB, der Pflichtinformationen und vor allem der Widerrufsbelehrung vorzunehmen sein. Diese Änderungen betreffen sämtliche Online-Händler.

Insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher wird sich grundlegend ändern.

BPM legal wird Sie über die bevorstehenden Änderungen rechtzeitig informieren und Sie bei der Umsetzung begleiten. Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten werden telefonisch oder im persönlichen Gespräch erläutert. Danach erhalten Sie individuelle Mustertexte, die den jeweiligen Anforderungen der einzelnen Shops genügen. Rufen Sie uns an.

Verschaffen Sie sich schon heute einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

  • Die Rücksendekosten können dem Käufer auferlegt werden
  • Die 40-Euro-Klausel entfällt
  • Das Rückgaberecht wird komplett abgeschafft; in Zukunft gibt es nur noch ein Widerrufsrecht
  • Den Kunden muss ein vorformuliertes Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
  • Es wird zusätzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht geben
  • Es wird zusätzliche Informationspflichten geben (Lieferbeschränkungen, Zahlungsarten, Gewährleistungsrechte, Garantiebedingungen u.a.)
  • Neuregelungen zum Ablauf von Bestellungen und zum Kundenservice

Rücksendekosten: ja oder nein?

Machen Sie sich schon heute Gedanken, wie Sie zukünftig mit den Rücksendekosten verfahren wollen. Die Frage, ob man dem Käufer die Rücksendekosten auch tatsächlich auferlegen sollte, wird zurzeit heiß diskutiert:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/27/ruecksendekosten-kluft-zwischen-gross-und-klein-wird-tiefer/

Die großen Online-Händler (Amazon & Co) haben bereits angekündigt, die Rücksendekosten auch in Zukunft selbst zu tragen. Hieran werden sich wohl auch viele kleinere Händler orientieren. Welche Regelung für Ihren Shop sinnvoll ist, sollten Sie genauestens abwägen.


Rechtzeitig alte Unterlassungserklärungen kündigen!

Aufgrund der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen besteht im Einzelfall auch der Bedarf, alte Unterlassungserklärungen, die beispielsweise die alten Widerrufsbelehrungen betreffen, zu kündigen. Bitte prüfen Sie deshalb, inwieweit Sie in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben haben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Blog-Beiträgen:

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 1)
EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 2).



Weitere Leistungen: