Kanzlei
BPM legal ist eine Wirtschaftskanzlei, deren Fokus in der Beratung und Vertretung von Unternehmen der neuen Medien (Internet, Mobile, Kommunikation, Information) sowie in den Bereichen IP (Intellectual Property) und IT (Informationstechnologie) liegt. Die Kernkompetenzen der Anwälte liegen allgemein im Internet- bzw. E-Commerce-Recht, speziell im Marken-, Domain-, Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht und beim Datenschutz. Wegen des Branchen- und Themenschwerpunktes Internet und der langjährigen Erfahrung in den Kern-Rechtsgebieten können Unternehmen nahezu jeder Größe kompetent beraten werden.
Die Beratung von BPM legal zeichnet sich durch ein hohes Verständnis der besonderen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Zielgruppe aus. Neben der allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit verstehen wir, dass unsere Mandanten vor allem auf Kommunikation angewiesen sind. Deshalb kooperieren wir mit zahlreichen externen Dienstleistern, wie Online-Marketing-Agenturen (SEO und SEM), Internet-Service-Providern (ISP) oder Domain-Registraren. Damit wird sichergestellt, dass die für jeden Einzelfall relevanten - technischen und wirtschaftlichen - Aspekte ausreichende Berücksichtigung finden. Das Ergebnis unserer Tätigkeit sind wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösungen und nicht lediglich gewonnene Prozesse.
Christos Paloubis
Rechtsanwalt
Christos Paloubis, Jahrgang 1970, hat Jura in München und Rom studiert. Sein Referendariat hat er in München und New York absolviert. Er ist seit 2000 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.
Bereits während des Studiums hat sich Christos Paloubis mit dem damals neuen Medium Internet und mit den damit verbundenen Rechtsfragen beschäftigt. Als Student organisierte er bereits 1997 Seminare zum Thema Internetrecht für die Online-Anbietervereinigung e.V. (ehemals BTX-Anbietervereinigung). Im Referendariat konnte er seine Kenntnisse in New York bei iName.com, Inc. vertiefen, wo er vor allem Fragen des Domainrechts behandelte.
Im Anschluss an sein zweites Staatsexamen wurde Christos Paloubis Geschäftsführer der Online-Anbietervereinigung. Später arbeitete er als General Counsel bei der Münchner Interway AG und bei uboot.com in der Schweiz. Gleichzeitig war Christos Paloubis seit 2000 als selbständiger Anwalt tätig; zunächst bei Willfort Rechtsanwälte in München, seit 2008 unter eigenem Namen.
Sowohl bei seinen Tätigkeiten für Unternehmen wie auch in seiner anwaltlichen Tätigkeit lag ein Fokus immer auf sämtlichen Rechtsfragen der neuen Medien, insbesondere Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikations- und Datenschutzrecht. In verschiedenen Positionen begleitete er mehrfach die Gründung und den Aufbau junger Internetunternehmen, z.B. als Vorstand der POLIXEA AG von 2006 bis 2008.
Christos Paloubis betreibt das Blog Internetrecht München (www.internetrecht-muenchen.com).
Er spricht Griechisch, Englisch. Französisch und Italienisch.
Leila Bereket
Rechtsanwältin
Leila Bereket, Jahrgang 1979, hat Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und beide juristische Staatsexamina sowie ihr Referendariat in München absolviert. Sie ist seit 2007 als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen.
Bereits während des Referendariats beschäftigte sich Leila Bereket mit den Rechtsfragen im Internet. Dabei wurde sie unter anderem für Rechtsanwalt Christos Paloubis tätig, bei welchem sie sämtliche Bereiche des Internetrechtrechts behandelte und ihre Kenntnisse vertiefte. Zugleich befasste sie sich auch mit allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen, vorwiegend aus unternehmerischer Sicht.
Unmittelbar im Anschluss an ihr zweites Staatsexamen wurde Leila Bereket unter Fortsetzung ihrer Mitarbeit für Rechtsanwalt Christos Paloubis als selbständige Rechtsanwältin tätig. Auch weiterhin lag dabei ihr Fokus auf sämtlichen Rechtsfragen des Internetrechts, insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht.
Mit regelmäßigen Beiträgen wirkt Leila Bereket in dem Blog Internetrecht München (www.internetrecht-muenchen.com) mit.
Seit 01.05.2011 ist Leila Bereket tätig bei BPM legal.
Peter Müller
Rechtsanwalt - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Peter Müller, Jahrgang 1973, hat Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert und beide juristischen Staatsexamen und das Referendariat in München absolviert. Er ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und hat 2010 den Titel “Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz” verliehen bekommen.
Schon während des Studiums lag sein Fokus auf dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere mit Bezug auf das Internet. Peter Müller war während seines Studiums als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später auch als Rechtsreferendar im Bereich Intellectual Property bei der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler (vormals Oppenhoff & Rädler, heute Linklaters) in München tätig und unterhält seit vielen Jahren ein Weblog mit Schwerpunkt im Domainrecht (www.muepe.de).
Seine berufliche Tätigkeit begann Peter Müller in der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Bettinger Schneider Schramm in München. Dort war er vornehmlich in den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht tätig, er war mit der Beratung beim Aufbau und der Durchsetzung internationaler Markenportfolios einschließlich der Prozessvertretung und der Lizenzvertragsgestaltung befasst und führte erfolgreich zahlreiche Streitigkeiten, unter anderem um Domainnamen. Ferner wirkte er an der ersten Auflage des “Handbuch des Domainrechts” mit.
Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, unter anderem nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), der usTLD Dispute Resolution Policy (usDRP), der IN Domain Name Dispute Resolution Policy (INDRP), der Dispute Resolution Service Policy for .uk (DRS Policy) und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 (ADR-Verfahren für “.eu”).